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Alles zum Thema Landeshundegesetz NRW
Auf dieser Seite finden Sie alles zum Thema Landeshundegesetz NRW und was damit zusammenhängt.
Generell gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Unterteilung der Hunde in folgende Gruppen:
Übersicht
zu den wesentlichen Bestimmungen für
das Halten und Führen von Hunden nach dem Landeshundegesetz NRW
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Mindestversicherungssumme für
Personenschäden 500.000 Euro, sonstige Schäden 250.000 Euro **
innerhalb bebauter Ortsteile (gilt für Schwerte, in anderen Städten
kann andere Regelung sein)
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(c) Tierschutzverein Schwerte und Umgebung e.V.