Wer
braucht den neuen EU-Heimtierpass?
Personen,
die mit Hund, Katze oder Frettchen in anderen EU-Mitgliedstaaten reisen
wollen, benötigen den neuen EU-Heimtierpass. Für andere Haustiere wie
Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Wer nicht
beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hund,
Katze und Frettchen weiterhin den gelben "Internationalen
Impfpass" verwenden.
Woher
bekommt man den EU-Heimtierpass?
Die
EU-Heimtierpässe können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden.
In der Tierarztpraxis können neben der Ausstellung des Passes auch die
Grundvoraussetzungen an Reisen in der EU wie die Kennzeichnung des
Tieres oder die Tollwutimpfung erledigt werden.
Welche
weiteren Bestimmungen sind für die Reisen in der EU künftig zu
beachten?
Hunde,
Katzen und Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten
mitgenommen werden, müssen
-
mit
einem Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 3.7.2011)
markiert sein,
-
eine
gültige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im
EU-Heimtierpass bestätigt hat,
-
müssen
den EU-Heimtierpass mit sich führen
Diese
Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis
zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Zusätzliche
Anforderungen sind auch beim gewerblichen Verbringen/Handel zu beachten.
Sonderregeln:
Irland,
Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich dürfen zunächst für
eine Übergangszeit von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen
Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper)
und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf.
Zeckenbefall beibehalten. Informationen dazu sind im Internet
erhältlich.
Das
Vereinigte Königreich akzeptierte noch bis zum 1. Oktober 2004 die
bisherigen PETS-Zertifikate, danach nur noch den EU-Heimtierpass..
Die
Liste der Labors die für den Nachweis des Tollwut-Titers zugelassen
sind, wurde zuletzt am 24. April 2004 per Entscheidung der EU-Kommission
ergänzt.
Für
Reisen in Drittländer gelten weiterhin deren eigene
Bestimmungen.
Für die Schweiz als wichtigem Transitland für Urlauber ist davon
auszugehen, dass die EU-Regeln anerkannt werden.
Für
Reisen aus Drittländern in die EU werden unterschiedliche
Bestimmungen gelten:
-
Die
EU hat eine zunächst vorläufige Liste von Drittländern erstellt, bei denen der
Tollwutstatus dem der EU-Mitglieder entspricht. Für diese Länder
gelten gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliche Reisen (z. B.
Schweiz, Norwegen).
-
Für
Tiere aus nicht gelisteten Drittländern gelten weiter gehende
Anforderungen (u. a. Tollwut-Titer).
Die
Regeln für Drittländer gelten auch, wenn ein Tier aus der EU nach
dem Urlaub in die EU zurückgebracht werden soll:´
-
Beim
Rückverbringen aus einem gelisteten Drittland gelten die
innergemeinschaftlichen Regeln,
-
beim
Rückverbringen aus nicht gelisteten Drittländern ist eine Antikörpernitrierung
erforderlich; sie sollte vor Verlassen der EU durchgeführt werden,
weil sonst eine dreimonatige Frist bis zur (Wieder-) Einreise gilt.
Was
ist bei Reisen in Nicht-EU-Länder zu beachten?
Reisen
in Drittländer sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt, es
gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Was
ist mit Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind?
Bei
Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der
Tierarzt/die Tierärztin die Angaben vom gelben "Internationalen
Impfpass" in den neuen Eu-Pass übertragen. Er/sie prüft vorher
die Kenzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung -
gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung
aufgefrischt werden.
Was
geschieht mit den gelben "Internationalen Impfpässen"?
In
den neuen EU-Heimtierpass können alle Impfungen eingetragen werden.
Wer einen EU-Heimtierpass hat, braucht den gelben
"Internationalen Impfpass" nicht mehr. Tierhalter, die nicht
beabsichtigen, mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland zu
verreisen, können den "Internationalen Impfpass" wie bisher
weiterverwenden.
Was
passiert, wenn man ohne den neuen Pass auf Reisen geht?
Wer
ohne den neuen EU-Pass reist, muss mit Problemen an der Grenze
rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen
Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin ur Quarantänisierung
des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten für den
Tierhalter verbunden sind.
Werden
die Kennzeichnungs-Nummern der Tiere oder die Pass-Nummern
registriert?
Nein,
eine Registrierung ist nicht vorgesehen. Ein Eintrag in ein
"Haustierregister" ist aber grundsätzlich anzuraten.